Aktuell

19.06.2026

Erhöhung der Pflichtanteile für die Mitgliedschaft

Die Generalversammlung beschloss am 1. Juni 2026 mit deutlicher Zweidrittelmehrheit, die Pflichtanteile für die Mitgliedschaft zu erhöhen: Für natürliche Personen steigt die Mindestbeteiligung von bisher einem Anteil à CHF 200 auf neu zehn Anteile (also 2’000 Franken). Für juristische Personen steigt die Mindestbeteiligung von bisher fünf auf neu fünfzig Anteile (10’000 Franken). Fehlende Pflichtanteile müssen bis Ende 2026 einbezahlt werden.

Zum Hintergrund: In den kommenden Jahren muss die Hauptstadt-Genossenschaft rund 10 Millionen Franken Eigenkapital aufbauen. Das Eigenkapital der Genossenschaft setzt sich aus Genossenschaftsanteilen (Mitgliederanteilen) und Wohnungsanteilen zusammen. Ein grosser Teil des Eigenkapitals wird über die Wohnungsanteile finanziert werden. Diese Anteile werden allerdings erst kurz vor Bezug der Wohnungen von den zukünftigen Mietenden einbezahlt, also erst dann, wenn die Liegenschaften schon gebaut sind. Deshalb kommt den Mitgliederanteilen eine besondere Bedeutung zu. Im Hinblick auf die Finanzierung müssen diese Anteile bereits jetzt, im Rahmen der Projektierung, geäufnet werden.